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Gesetzliche Regelungen für unsere 3- und 4-Rad-Elektromobile (Krankenfahrstühle)
Alle unsere 3-und 4-Rad-Mobile sind für Senioren und bewegungseingeschränkte Personen bestimmt.

Wo darf man fahren:
Auf der Straße und überall dort, wo Fußgängerverkehr erlaubt ist. (z.B. Gehweg, Fußgängerzone). Im Fußgängerbereich gilt Schrittgeschwindigkeit.

Wer darf fahren:
Wer mindestens 15 Jahre alt ist, mit den grundlegenden Straßenverkehrsregeln vertraut und in der Lage ist, das Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu bewegen.
Behinderte Kinder unter 15 Jahren dürfen unsere auf 10 km/h gedrosselten Fahrzeuge fahren.

Benötigt man einen Führerschein oder eine Prüfbescheinigung?
Für unsere Elektromobile ist kein Führerschein und auch keine „Mofa-Prüfbescheinigung“ erforderlich.
Achtung: Einige auf dem Markt erhältliche Elektromobile sind nicht führerscheinfrei und dürfen auch nicht im Fußgängerbereich benutzt werden.

Benötigt man eine Versicherung?
Krankenfahrstühle bis 6 km/h benötigen kein Versicherungskennzeichen.
Wir empfehlen, das Fahrzeug (beitragsfrei) Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung zu melden.

Krankenfahrstühle über 6 km/h Höchstgeschwindigkeit benötigen auf jeden Fall ein Versicherungskennzeichen.

Muß man Kraftfahrzeugsteuern bezahlen?
Nein.

Müssen die Fahrzeuge regelmäßig zum TÜV?
Nein.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir aber eine regelmäßige Inspektion.

Welche Fahrzeuge brauchen eine Betriebserlaubnis?
Alle Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren, benötigen eine Betriebserlaubnis. Diese liefern wir automatisch mit. Sie müssen das Fahrzeug weder anmelden noch beim Verkauf ab- oder ummelden.




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Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Seit 2002 dürfen Krankenfahrstühle nur noch mit 15 km/h statt bisher 25 km/h und nur noch mit Elektroantrieb neu in den Verkehr gebracht werden.
Gleichzeitig müssen Krankenfahrstühle, die schneller als 6 km/h sind, hinten mit einer reflektierenden Warntafel ausgerüstet sein. (Abb. rechts)
Bereits seit 1999 dürfen Krankenfahrstühle nur noch einem Sitzplatz haben.
Ältere, noch 2-sitzige Krankenfahrstühle dürfen heute nur noch übergangsweise von Behinderten ohne Führerschein gefahren werden.



Änderungen vorbehalten


 


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beromobil GmbH, Draiser Weg 16, 65436 Eltville-Erbach, Tel.: 06123 - 60 57 22



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